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Waffengesetz

Schweizerisches Waffengesetz:


Seit dem 12. Dezember 2008 fallen in der Schweiz Softair- (Airsoft-), AirGun- (Luftgewehre/Luftpistolen), Schreckschuss- und PaintBall- Waffen unter das Waffengesetz. Diese zählen nun zu den sogenannten privilegierten Waffen, es wird KEIN WAFFENERWERBSSCHEIN benötigt. Das Mindestalter für den Kauf und Besitz solch einer Waffe ist 18 Jahre.


Erwerb einer Waffe:


Als Altersnachweis benötigen wir die Kopie eines gültigen Amtlichen Personal-Ausweises (schweizerische ID oder Reise-Pass) gescannt per E-Mail oder per Post. Besteht bei einer Person der Verdacht, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, sind wir verpflichtet, den Verkauf zu unterbinden. Für jede Waffe muss ein Kaufvertrag gemacht werden, welcher der/die Erwerber/in und der/die Verkäufer/in unterschreiben muss. Dieser Vertrag muss dann 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Zusätzlicher Hinweis für Kunden, welche via Online-Shop bestellen: Waffen dürfen ausschliesslich an die Person zugesendet werden, welche die Waffe bestellt hat (Versand an Drittpersonen ist nicht möglich).


In der Schweiz lebenden Ausländer benötigen eine Niederlassungsbewilligung C.


An Angehörige folgender Staaten dürfen wir leider gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung keine Waffen verkaufen:


Serbien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien


Tragen/Transport von Waffen:


Das Tragen von "privilegierten" oder Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist gemäss Waffengesetz nicht erlaubt. Der Transport von solchen Waffen ist nur noch an Events (Training, Kurs, Spiel..) eines Vereins oder auf dem Weg zum Händler (zu unserem Laden) und wieder zurück erlaubt - auf direktem Weg. Beim Transport muss die Munition immer getrennt von der ungeladenen Waffe (nicht schussbereit) transportiert werden! Zudem dürfen Waffen nur verpackt transportiert werden (dürfen nicht für andere Personen sichtbar und nicht "griffbereit" sein). Wir empfehlen, eine Kopie des Kaufvertrages immer beim Transport der Waffe mitzuführen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, macht sich strafbar!


Hantieren mit Waffen:


Das Hantieren mit "privilegierten" oder Anscheinswaffen ist nur noch auf privatem Grundstück erlaubt, sofern dieses nicht für Drittpersonen zugänglich oder einsehbar ist. Wäre dies der Fall, muss man bei der Gemeinde erst eine Bewilligung anfordern. Befindet sich das Grundstück in einem Wald muss neben dem Geländebesitzer auch das Forstamt einverstanden sein, welches meist über die entsprechende Gemeinde läuft. Sollten Grundstückbesitzer und Forstamt einverstanden sein, sollte unbedingt noch die örtliche Polizei informiert werden.


Bei der Handhabung mit "Schuss"-Waffen sollte immer auf die 4 fundamentalen Regeln beim Hantieren von Feuer-Waffen geachtet werden. Die 4 fundamentalen Regeln beim Hantieren einer Feuer-Waffe sind:


  1. Jede Waffe ist IMMER als geladen zu betrachten
  2. NIE die Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will
  3. Halte den Zeigefinger vom Abzug fern, bis du bereit bist zu schiessen
  4. Sei dir deines Zieles sicher und dessen Vorder- & Hintergrund bewusst, bevor du schiesst


Leihvertrag:


Personen unter 18 Jahren dürfen zwar keine Waffen besitzen, können diese aber von den Eltern ausleihen. Dazu dient der Leihvertrag. Dieser muss ausgefüllt bei der entsprechenden Gemeinde/Polizeistelle abgegeben werden.


Die Vorlage für den Leihvertrag finden Sie hier



Internationale Bestellungen:


Die oben erwähnten Punkte erläutern die Gesetzgebung in der Schweiz. Grundsätzlich liefern wir auch international. Für Bestellungen aus der E.U. empfehlen wir unseren Partner-Shop http://www.softgun.at/ zu verwenden. Es gilt zu beachten, dass der Käufer dafür verantwortlich ist, sich über die Gesetzeslage im eigenen Land zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für Mehraufwand, Komplikationen bei der Einfuhr oder an uns retournierte Lieferungen. Auch bei Auslands-Bestellungen muss für jede bestellte Waffe ein Kaufvertrag gemacht werden, welcher der/die Erwerber/in und der/die Verkäufer/in unterschreiben müssen. Und als Altersnachweis benötigen wir die Kopie eines gültigen Amtlichen Personal-Ausweises (Identitätskarte oder Reise-Pass). Zudem gilt hier auch bitte zu Beachten: Waffen dürfen ausschliesslich an die Person zugesendet werden, welche die Waffe bestellt hat (Versand an Drittpersonen ist nicht möglich).


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